Kosten


Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
 Psychotherapie zählt zu den Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen.Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen keine Überweisung durch Ihren Hausarzt.

Privatversicherte
Private Kassen und Beihilfen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine approbierte Psychotherapeutin in der Regel vollständig. Das Honorar für eine psychotherapeutische Therapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten auf Grundlage der Gebührenordnung  für Ärzte (GOP/GOÄ)

Selbstzahler
Möchten Sie die Kosten der Behandlung aus bestimmten Gründen selbst tragen, ist das auch möglich. Auch in diesem Fall werden die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde gelegt.

Ausfallhonorar
Voraussetzung für eine gelingende Psychotherapie ist die regelmäßige Teilnahme an den vereinbarten Sitzungsterminen. Falls Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte bis mindestens 24 Stunden vor Beginn mit. Andernfalls wird pro Einzelsitzung ein Ausfallhonorar von 80 Euro privat in Rechnung gestellt.

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